Jede Person, die in Irland eine Anstellung sucht, muss eine Personal Public Service Number (PPS) beantragen. Dazu müssen Sie sich vor Ort an das Social Welfare Office (Sozialamt) wenden. Weitere Informationen zur Beantragung und dazu, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, erhalten Sie beim Department of Social Protection (Sozialministerium) unter 01 874 8444 oder auf der Website
www.welfare.ie
Einwohner der EU, der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben das Recht, ohne Arbeitsbewilligung, in Irland zu leben und zu arbeiten und haben die gleichen Rechte wie die irischen Bürger in Bezug auf Arbeits- und Zahlungsbedingungen.
Bulgarische und rumänische Staatsbürger fahren fort, eine Arbeitserlaubnis für Irland zu beantragen. Wie auch immer, die Auflage der Beantragung dieser Arbeitserlaubnis gilt nur für die ersten zwölf Monate der Erwerbstätigkeit im Land. Am Ende dieser zwölfmonatigen Frist ist es den bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern gestattet, in Irland zu arbeiten, ohne daß sie weiterhin eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Wenn Sie EU-Bürger und/oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind, benötigen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Alle Ausländer, nicht aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Schweiz kommen, müssen sich im National Immigration Bureau, (Tel: +353 1 6669130; Web: www.garda.ie), der Einwanderungsbehörde der Garda (Irlands staatliche Polizei) anmelden.
