Das Irish Department (Ministry) of Enterprise, Trade and Innovation (DETI) (Ministerium für Unternehmen, Handel und Innovation) gibt eine Broschürenreihe heraus, in denen Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Irland in Bezug auf folgende Bereiche aufgeführt und erläutert werden: Leitfaden für das Arbeitsrecht in Irland, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung, Vertragsbedingungen des Arbeitsvertrages, Urlaub und Feiertage. Diese Informationen finden Sie unter http://www.deti.ie/
Die irische Behörde für Arbeitsrecht “National Employment Rights Authority” (NERA) fördert die Einhaltung der Gesetzgebung zu Arbeitnehmerrechten und informiert über Arbeitnehmerrechte. Sie managt die Abteilungen Labour Inspectorate and Employment Right (Arbeitsaufsicht und Arbeitsrecht) des Department of Enterprise, Trade and Innovation (Ministerium für Unternehmen, Handel und Innovation).Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.employmentrights.ie/
Ab dem 1. Juli 2011 beträgt das Mindestgehalt €8.65 pro Stunde.
Der Mindestlohn wird regelmäßig erhöht. Details zum Mindestlohn sind jederzeit auf der Homepage der Employment Rights Information Unit oder unter http://www.deti.ie/ erhältlich.
Bestimmte Industriesektoren haben festgelegte Abkommen /Vereinbarungen über Mindestlöhne, welche den national festgelegten Mindestlohn übersteigen können. Dazu gehören Landwirtschaft, Catering, Reinigungsfirmen, Bauwesen, Stromversorgung, Hotels (außerhalb der Städte Dublin, Dun Laoghaire, Cork), Lebensmittelgeschäfte,und Sicherheit. Weitere Informationen und Kopien der Vereinbarungen / Anweisungen erhalten Sie auf Anfrage bei der Employment Rights Information Unit (Informationsstelle für Arbeitnehmerrechte) des Department of Enterprise, Trade and Innovation unter der Internetadresse www.deti.ie
Arbeitsvertrag
Das Terms of Employment (Information) Act, 1994 – Arbeitsgesetz von 1994 – schreibt vor, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein schriftliches Dokument zukommen lassen, in dem bestimmte Punkte der Arbeitsbedingungen festgehalten sind. Dieses Schriftstück muss folgende Daten enthalten
- Arbeitsbedingungen bezüglich des Namens und der Adresse des Arbeitgebers
- Arbeitsort
- Arbeitsbezeichnung und Art der Beschäftigung
- Datum des Arbeitbeginns
- Voraussichtliche Dauer des Vertrags (falls Interimsvertrag) oder Datum an dem der Vertrag ausläuft (falls Vertrag auf bestimmte Zeit)
- Bezahlung oder Methode der Zahlungskalkulation
- Zahlungsintervalle
- Arbeitsstunden (inklusive Überstunden)
- Gesetzliche vorgeschriebene Pausen- und Erholungsansprüche
- Bezahlter Urlaub
- Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Verletzung
- Pensionsansprüche
- Kündigungsfrist, Kollektivverträge
Diese Gesetze gelten nicht für Personen die weniger als einen Monat im Dienst des Arbeitgebers gestanden sind. Das schriftliche Dokument muss vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn ausgestellt werden.
Gewerkschaften
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist freiwillig. Im irischen Arbeitsgesetz haben Sie genau die gleichen Rechte wie irische Arbeiter. Eine der größten Gewerkschaften Irlands, die SIPTU, hat eine Abteilung für Arbeiter in Übersee gegründet. Weitere Kontaktinformationen zu SIPTU bekommen Sie telefonisch unter 1890 747 881, per Email: organising@siptu.ie oder im Internet http://www.siptu.ie/
