Das Sozialministerium ist in Irland für soziale Sicherheit verantwortlich. Arbeitnehmer zahlen eine Abgabe, die „gehaltsabhängiger Sozialversicherungsbeitrag“ (Pay Related Social Insurance, abgekürzt PRSI) genannt wird. Diese wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Ministerium weitergeleitet. Die Höhe des PRSI richtet sich nach Einkommen und Versicherungsklasse. In Irland gibt es elf verschiedene Sozialversicherungsklassen. Für Arbeitnehmer, die in der Klasse A versichert sind, beträgt die Abgabe beispielsweise:
- Bei einem wöchentlichen Einkommen von unter 352 € ist keine Sozialversicherung zu zahlen.*1
- Bei einem Einkommen zwischen 352 € und 500 € in der Woche werden die ersten 127 € nicht berücksichtigt, und es werden vier Prozent auf alles über diesem Betrag und bis 500 € berechnet. *1
- Wenn Ihr wöchentliches Einkommen über 500 € liegt und Sie den Beitrag der Klasse A2 zahlen (dies gilt für Inhaber einer Krankenversicherungskarte und Empfänger bestimmter Sozialleistungen), werden die ersten 127 € Ihres Einkommens nicht berücksichtigt und Sie zahlen vier Prozent auf alles, was diesen Betrag übersteigt. *1
- Wenn Sie wöchentlich über 500 € verdienen und den Beitrag der Klasse A1 zahlen, zahlen Sie vier Prozent auf die ersten 127 € ihres wöchentlichen Einkommens, acht Prozent auf alles, was diesen Betrag übersteigt bis 1443 €, und neun Prozent auf den Rest. *1
Alle Personen sind verpflichtet, die Allgemeine Sozialabgabe (zwei, vier oder sieben Prozent) zu zahlen, wenn ihr Bruttoeinkommen die Grenze von 4004 € im Jahr (77 € in der Woche) übersteigt.
Anmerkung:
Die angeführten Informationen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Sie können sich jedoch jederzeit ändern. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an 01 704 3000; 1890 66 22 44 oder schauen Sie nach unter http://www.welfare.ie/
Sozialhilfe
Jeder der Social Welfare Assistance (Sozialhilfe) von der irischen Regierung beantragt, muss die Habitual Residency Condition und ein paar weitere Konditionen erfüllen. Generell erfüllt ein Antragssteller, der mindestens 2 Jahre in Irland gelebt hat, dort arbeitet und in Betracht zieht, in Irland zu bleiben und Irland zu seinem Hauptwohnsitz zu machen, die Habitual Residency Condition. Genauere Informationen finden Sie unter http://www.welfare.ie/
Übertragen von Arbeitslosengeld
Personen die in ihrem eigenen Land (Schweiz, EU oder Europäischer Wirtschaftraum) Arbeitslosengeld bezogen haben, können diesen Anspruch auf Arbeitslosengeld (falls berechtigt), für eine Dauer von 3 Monaten, von diesem Land auf Irland übertragen lassen. Die Zahlung von Arbeitslosenunterstützung erfolgt durch die Social Security (Sozialhilfe) oder das Labour Office (Arbeitsamt, Bundesanstalt für Arbeit) Ihres EU- oder EFTA-Herkunftlandes und dem Department of Social Protection (Sozialministrium).
*1 Stand 01.01.2011
