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PERSONAL PUBLIC
SERVICE NUMBER (PPS) Jeder der in Irland eine Beschäftigung sucht, muss eine irische Personal Public Service Number (PPS) beantragen. Um diese zu erhalten, müssen Sie sich an ihr lokales Department of Social and Family Affairs wenden. Weitere Informationen zu dem Antrag und Voraussetzen dafür bekommen Sie beim Department of Social and Family Affairs unter 01 874 8444 oder im Internet unter www.welfare.ie/topics/ppsn/apply.html Einwohner der EU, der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben das Recht, ohne Arbeitsbewilligung, in Irland zu leben und zu arbeiten und haben die gleichen Rechte wie die irischen Bürger in Bezug auf Arbeits- und Zahlungsbedingungen. Personen aus Bulgarien und Rumänien benötigen weiterhin eine Arbeitserlaubnis für Irland. Jedoch benötigen Personen aus Rumänien und Bulgarien, welche vor dem 31. Dezember 2006, seit 12 Monaten oder länger ohne Unterbrechung, in Irland gelebt haben und eine Arbeitserlaubnis besitzen, ab dem 1. Januar 2007 keine weitere Erlaubnis. Wenn Sie EU-Bürger und/oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind, benötigen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Mitglieder anderer Staaten sollten sich an das Department of Foreign Affairs - unter 01 478 0822 oder unter www.dfa.ie wenden, um eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als drei Monate zu bekommen. |
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