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ARBEITSRECHT

Das irische Deparment of Enterprise, Trade and Employment (Ministerium für Handel and Arbeit) veröffentlicht eine Reihe von Broschüren über Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Irland, die folgende Gebiete umfassen: Leitfaden zu Arbeitsrecht in Irland, Ungerechte Entlassungen, Zahlung von Gehältern, Arbeitskonditionen und gesetzliche Feiertage. Diese Informationen finden Sie unter www.entemp.ie Eine Kopie der Arbeitsrechte zusammen mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen Irland ist auch in allen FÁS-Büros in Ihrer Sprache erhältlich.

2007 wurde ein neues gesetzliches Büro für Arbeitnehmerrechte eingerichtet (National Employment Rights Authority - NERA). Es kümmert sich zwischenzeitlich darum, dass die Arbeitnehmerrechte eingehalten werden und liefert Informationen über die Rechte der Arbeitnehmer. Das Büro leitet die Labour Inspectorate and Employment Rights Abteilungen des Department of Enterprise, Trade and Employment.  Weitere Informationen finden Sie unter: www.employmentrights.ie

Ab dem 1. Juli 2007 beträgt das Mindestgehalt €8.65 pro Stunde.

Der Mindestlohn wird regelmäßig erhöht. Details zum Mindestlohn sind jederzeit auf der Homepage der Employment Rights Information Unit oder unter www.entemp.ie erhältlich.

 

Bestimmte Industriesektoren haben festgelegte Abkommen /Vereinbarungen über Mindestlöhne, welche den national festgelegten Mindestlohn übersteigen

können. Dazu gehören Landwirtschaft, Catering, Reinigungsfirmen, Bauwesen, Stromversorgung, Hotels (außerhalb der Städte Dublin, Dun Laoghaire, Cork),

Lebensmittelgeschäfte,und Sicherheit. Details und Kopien dieser Abkommen/Aufträge bekommen Sie auf Anfrage bei der Employment Rights Information Unit, beim Department of Enterprise, Trade and Employment unter www.entemp.ie

Arbeitsvertrag

Das Terms of Employment (Information) Act, 1994 – Arbeitsgesetz von 1994 – schreibt vor, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein schriftliches Dokument zukommen lassen, in dem bestimmte Punkte der Arbeitsbedingungen festgehalten sind. Dieses Schriftstück muss folgende Daten enthalten

  • Arbeitsbedingungen bezüglich des Namens und der Adresse des Arbeitgebers
  • Arbeitsort
  • Arbeitsbezeichnung und Art der Beschäftigung
  • Datum des Arbeitbeginns
  • Voraussichtliche Dauer des Vertrags (falls Interimsvertrag) oder Datum an dem der Vertrag ausläuft (falls Vertrag auf bestimmte Zeit)
  • Bezahlung oder Methode der Zahlungskalkulation
  • Zahlungsintervalle
  • Arbeitsstunden (inklusive Überstunden)
  • Gesetzliche vorgeschriebene Pausen- und Erholungsansprüche
  • Bezahlter Urlaub
  • Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Verletzung
  • Pensionsansprüche
  • Kündigungsfrist, Kollektivverträge

Diese Gesetze gelten nicht für Personen die weniger als einen Monat im Dienst des Arbeitgebers gestanden sind. Das schriftliche Dokument muss vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn ausgestellt werden.

Gewerkschaften

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist freiwillig. Im irischen Arbeitsgesetz haben Sie genau die gleichen Rechte wie irische Arbeiter. Eine der größten Gewerkschaften Irlands, die SIPTU, hat eine Abteilung für Arbeiter in Übersee gegründet. Weitere Kontaktinformationen zu SIPTU bekommen Sie telefonisch unter 1890 747 881, per Email: organising@siptu.ie oder im Internet www.siptu.ie

 

FÁS - Training and Employment Authority
27-33 Upper Baggot Street,
Dublin
4, Ireland.

Telephone +353 (0)1 607 0500
Fax +353 (0)1 607 0600.

Für weitere Informationen besuchen Sie www.fas.ie schicken Sie eine Email an info@fas.ie

Das FÁS wird von der Irischen Regierung, dem National Training Fund und der EU unterstützt.

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